Neu ab 1.1.2012: die Rettungsgasse
Um Einsatzfahrzeugen eine schnellere Zufahrt zu Einsatzorten auf der Strasse zu gewähren, hat der Gesetzgeber eine Änderung für alle Autofahrer beschlossen - die Rettungsgasse. Wenn Sie auf einer mehrspurigen Strasse, Autostrasse oder Autobahn unterwegs sind und auf einen Stau auffahren, müssen Sie ab 1. Jänner sofort die Rettungsgasse freimachen. Nicht erst bei Eintreffen von Einsatzfahrzeugen, sondern in jedem Fall beim Auffahren auf einen Stau (egal welche Ursache!)!

Bildquelle: ASFINAG - www.rettungsgasse.com
Bei einer zweispurigen Strasse wird die Rettungsgasse zwischen den zwei Spuren gebildet, bei einer drei- oder auch mehrspurigen Strasse entsteht die Rettungsgasse zwischen der äußerst linken und den restlichen Spuren. Das Befahren des Pannenstreifen ist bei Bedarf erlaubt!!!
Informieren Sie sich detailiert über die Rettungsgasse auf der Homepage der ASFINAG!
Links:
Videoanimation mit Erklärung zur Rettungsgasse (TIPP!!!!!)
Malteser in Österreich

