Testamentspende

Willen sichern, Zukunft schenken

Den Wenigsten fällt es leicht, über das eigene Testament nachzudenken. Gleichzeitig sollte es uns aber ein Anliegen sein, ein Testament zu verfassen. Denn damit entscheiden wir selbst und nicht etwa der Gesetzgeber, was mit unserem Vermögen – egal ob groß oder klein – nach unserem Tod passiert. So können wir noch zu Lebzeiten darüber verfügen, wie unser Vermögen weiterwirken soll.

Vor allem anderen ist es wichtig, die eigene Familie gut versorgt zu wissen. Und auch Freunde und weiter entfernte Verwandte, die einem nahestehen, können begünstigt werden.

Darüber hinaus kann die Hinterlassenschaft auf einer weiteren Ebene wirken:

  • Jeder und jede hat eine Idee, die ihr/ihm immer schon am Herzen lag.
  • Wieso nicht diesen guten Zweck im Testament bedenken?
  • Der letzte Wille muss nicht die letzte gute Tat sein!

Vermächtnisse sind eine der nachhaltigsten Formen der Unterstützung. Auch wir MALTESER könnten ohne die Zuwendungen großzügiger Spender unsere Aufgaben nicht erfüllen.

Meine Spende soll auch nach mir weiterwirken

Es soll etwas bleiben von mir: Ich möchte mein Glück teilen.

Manche, weil sie Außergewöhnliches geleistet haben – Künstler, Erfinder, Wissenschaftler. Manche, weil sie Zeit ihres Lebens auch für andere da waren. Für Familie, Freunde, Menschen, die Hilfe suchten, soziale Anliegen. Und manchmal dadurch, weil sie in ihrem letzten Willen eine gemeinnützige Organisation bedacht haben, die in ihrem Sinne weiterarbeitet. So gesehen leben diese Menschen im Wirken gemeinnütziger Organisationen weiter.

Man muss nicht reich oder berühmt sein, um einen gemeinnützigen Zweck in seinem eigenen Testament zu berücksichtigen. Lernen Sie Menschen kennen, die mit ihrem finanziellen Vermächtnis oder ihrer Tätigkeit für einen gemeinnützigen Zweck einen Beitrag von unschätzbarem Wert leisten, wie Anna M., Margarethe E. oder Reinhold G. Lesen Sie ihre Geschichten und erfahren Sie, warum sie gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament bedacht haben.

Anna M.

Margarethe E.

Reinhold G.

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Margarethe E.
Reinhold G.
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Testament errichten

Mit der Errichtung eines Testaments bestimmen Sie darüber, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteile legen Sie selber fest, wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird.

Sie können damit Sorge dafür tragen, dass auch wirklich Ihre Wünsche erfüllt werden und beugen zugleich unnötigen Missverständnissen oder gar Erbstreitigkeiten vor. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die möglicherweise nicht vollständig Ihrem Willen entspricht.

In der Broschüre zu Testament und Erbrecht finden Sie einen Überblick über die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte direkt auf der Webseite der Notariatskammer.

Testamentrechner

Der Testamentsrechner informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge und über wieviel Vermögen Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder oder deren Nachkommen, der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner.

Weiterführender Link zum Testamentrechner, der uns vom Fundraising Verband Austria zur Verfügung gestellt wurde. Der Testamentsrechner kann eine konkrete Rechtsberatung bei einem Notariat oder einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ersetzen und soll Ihnen nur einen ersten Überblick verschaffen. Eine Notarin / ein Notar in Ihrer Nähe finden Sie unter www.notar.at.

Vergissmeinnicht

Rechtsberatung

Wer seine Verlassenschaft regeln will, sollte über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid wissen. Diese Website und unsere weiterführenden Informationsbroschüren sollen Ihnen dabei eine Hilfe sein.

Eine rechtliche Beratung durch einen Juristen ist in jedem Fall zu empfehlen.

Auch wir MALTESER haben eine Reihe von Rechtsexpertinnen und -experten an unserer Seite, die Sie gezielt informieren können. Nehmen Sie bei Interesse einfach mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen den richtigen Gesprächspartner zur Verfügung stellen können.

Die erste Rechtsauskunft beim Notar ist kostenlos. Wünschen Sie eine neutrale erste Einführung in die Materie oder auch tiefergehende Details, verweisen wir Sie gerne an Notare bzw. Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.

Notar_at

Kosten

Honorare für die Beratung und fachmännische Errichtung einer letztwilligen Verfügung können mit Ihrem Rechtsberater grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Registrierung einer letztwilligen Verfügung im von der Österreichischen Notariatskammer geführten Österreichischen Zentralen Testamentsregister kostet EUR 22,–.

Für die Registrierung eines Testaments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte wird eine einmalige Gebühr berechnet.

Testament Kosten

MUSTER – Ihren persönlichen Beratungsscheck können Sie mittels nachfolgenden Formular bestellen!

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    Ihr persönlicher Ansprechpartner

    MALTESER Hospitaldienst Austria:

    Mag. Manuel WEINBERGER
    Johannesgasse 2/2/20
    1010 Wien
    T: +43 1 512 53 95
    E: vergissmeinnicht@malteser.at

    Souveränen Malteser-Ritter-Orden:

    Dipl.-Ing. Richard STEEB oder Katharina STÖGNER
    Johannesgasse 2/2/21
    1010 Wien
    T: +43 1 512 72 44
    E: testamentspende@malteser.at

    Hospitaldienst des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens

    Johannesgasse 2 - 1010 Wien - Österreich | T: +43 1 512 53 95 | E: zentrale@malteser.at

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