Spenden an die MALTESER sind steuerlich absetzbar
Die MALTESER zählen zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c Einkommensteuergesetz (EStG) als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1352).
Somit können Sie alle Spenden an den MALTESER Hospitaldienst steuerlich geltend machen!
Absetzbarkeit für Privatspenden
Sie können an die MALTESER mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Fall eines Steuersatzes von 36,5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 20.000 Euro beträgt, können Sie also bis zu 2.000 Euro absetzen.
Bei Barspenden bekommen Sie von uns auf Wunsch eine Spendenbestätigung.
Achtung: die MALTESER machen keine Haussammlungen!
Geltendmachung
Seit 1. Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation – also den MALTESERN – an das Finanzamt gemeldet werden, damit ohne weiteres Zutun der Spender die Spende steuermindernd berücksichtigt wird. Zur Umsetzung dieser neuen Regelung wurde ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation (den MALTESERN) und der Finanzverwaltung eingerichtet.
Eine Meldung durch den Spender selbst ist für private Spenden nicht mehr möglich!
Für die automatische Spendenmeldung sind zumindest der Vor- und der Zuname sowie das Geburtsdatum wichtig. Bei den Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie uns diese so übermitteln, wie sie auf Ihrem Meldezettel (nicht Reisepass!) angegeben sind! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Mitzi, Toni, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppel-Vornamen haben (z. B. Maria Gabriela), der auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben ist, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen mitteilen. Wenn ihr Name MIT Bindestrich geschrieben ist (z. B. Maria-Gabriela), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt. Gleiches gilt für den Nachnamen: bitte immer genau wie auf dem Meldezettel (Muster-Mustermann oder nur Muster)!
Idealer Weise teilen Sie uns auch Ihre Adresse und Telefonnummer mit, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Unterbleibt die Angabe des Geburtsdatums, wird davon ausgegangen, dass keine Meldung an das Finanzamt erfolgen soll.
Sollten Sie die MALTESER bereits unterstützt haben, reicht es, wenn Sie bei der Überweisung Ihre persönliche Spendernummer bekannt geben, damit wir sie eindeutig identifizieren können.
Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Die Meldung des Absetzbetrags an das Finanzamt erfolgt durch die MALTESER jeweils im Februar für alle Spenden innerhalb des vorangegangenen Kalenderjahres.
Nachstehend einige häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf: