Aktuelles

Stellungnahme zum VfGH Urteil zu Sterbehilfe


Ordensgemeinschaften Stellungnahme Sterbehilfe BB 2

Wir greifen hier die Stellungnahme der Ordensgemeinschaft Österreich auf:

Mit großem Bedauern hat die Österreichische Ordenskonferenz die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen, dass der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße und damit verfassungswidrig sei.

Die Folgen dieser Entscheidung sind nicht abschätzbar. Der Schutz des Rechtes auf Leben ist ein zentraler Grundwert; die Gefahr ist, dass mit dieser Entscheidung dieser Grundwert Schritt für Schritt in den Hintergrund gedrängt wird.

Es ist Tatsache, Menschen leiden unter unheilbaren Krankheiten und Schmerzen. Doch auch das gehört manchmal zum Leben. Die Antwort darauf kann nicht der Suizid oder die Beihilfe zum Suizid sein. Sondern der humanere Weg ist, Sterbebegleitung, Hospiz- und Palliativeinrichtungen auszubauen, um am Ende eines Lebens ein Sterben in Geborgenheit und Würde zu ermöglichen.

Menschenwürde lässt sich nicht auf Selbstbestimmung reduzieren!

30. November 2020

Stellungnahme von ExpertInnen aus der Praxis mit leidenden und sterbenden Menschen, auch aus Ordenseinrichtungen, zu den laufenden Verhandlungen am VfGH zur Legalisierung von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid.

Assistierte Suizid: Kritik an VfGH-Entscheidung

Die Ärztekammer hat die VfGH-Entscheidung als „bedauerlich“ bezeichnet. Es drohe die Gefahr, „dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen“, warnte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

Erzbischof Lackner: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert.

Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit „Bestürzung“ auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für Kirche gilt: „Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben“.

Hospitaldienst des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens

Johannesgasse 2 - 1010 Wien - Österreich | T: +43 1 512 53 95 | E: zentrale@malteser.at

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